top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen der One Eight Zero GmbH

 

​​

1. Geltungsbereich

 

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der one eight zero GmbH (im Folgenden als „OEZ“ bezeichnet) mit ihren Vertragspartnern (im Folgenden als „Vertragspartner“ bezeichnet).

 

1.2. Der Vertragspartner erklärt mit der Anmeldung für von OEZ bereitgestellten Angeboten bzw. mit der Bestellung von Dienstleistungen, die OEZ zur Verfügung stellt, mit diesen AGB einverstanden zu sein. Die Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen oder sonstiger Vertragsbedingungen des Vertragspartners ist ausgeschlossen.

 

2. Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss

 

2.1. OEZ bietet u.a. Coachings, Seminare sowie Fortbildungs- und Beratungsveranstaltungen an.

Die Anmeldung des Vertragspartners zu einem Angebot von OEZ oder die Bestellung von Leistungen erfolgt über die Website von OEZ und ist ein verbindliches Vertragsangebot an OEZ. Ein Vertrag kommt erst mit Annahmeerklärung durch OEZ zustande. Eine bloße Bestätigung von OEZ, eine Bestellung erhalten zu haben, begründet demgegenüber allein noch kein Vertragsverhältnis.

 

2.2. Ist Gegenstand einer Bestellung ein Angebot, das an mehrere Personen gerichtet ist (zB Gruppencoaching, Gruppenseminar, etc.), so kommt ein Vertrag darüber hinaus nur dann zustande, wenn eine von OEZ zuvor bekannt gegebene Mindestzahl an Teilnehmern für das Angebot erreicht wird. OEZ hat bei Unterschreiten der Mindestzahl aber auch das Recht, durch einseitige Erklärung einen Vertrag zustande kommen zu lassen und die Leistung zu erbringen.

 

2.3. Der Vertragspartner hat bei der Anmeldung für eine Veranstaltung bzw. ein Coaching oder Seminar die Anzahl der Teilnehmer, für die die Anmeldung gelten soll, anzugeben. Erfolgt eine Anmeldung für mehrere Teilnehmer, so ist die anmeldende Person Ansprechpartner für OEZ. Informationen zu der in Anspruch genommenen Leistung gelten somit als allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt, wenn sie die anmeldende Person erhält.

 

2.4. Mitarbeiter von OEZ sind nicht berechtigt, mündlich mit dem Vertragspartner Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt der schriftlichen Erklärungen von OEZ hinausgehen. Derartige mündliche Vereinbarungen sind unwirksam.

 

3. Leistungserbringung durch OEZ

 

3.1. OEZ hat das Recht, eine Veranstaltung abzusagen bzw. zu verschieben, wenn die Erbringung der Leistung aus berücksichtigungswürdigen Gründen (zB bei Krankheit des für eine Veranstaltung vorgesehenen Vortragenden) unmöglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre.

In derartigen Fällen wird OEZ sich um die Durchführung der Veranstaltung bzw. die Leistungserbringung zu einem Ersatztermin bemühen. Ist dies nicht möglich, ist OEZ zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

3.2. In Fällen höherer Gewalt, insbesondere bei Katastrophen, Streiks, Kriegsereignissen und anderen unvorhersehbaren und unabwendbaren, nicht aus der Sphäre von OEZ kommenden Umständen ist OEZ so lange nicht zur Leistung verpflichtet, bis das betreffende Ereignis kein Hindernis für die Leistungserbringung mehr bildet.

Ist die Leistungserbringung auch nach Ende eines als höhere Gewalt anzusehenden Ereignisses aus berücksichtigungswürdigen Gründen unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, so ist OEZ zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

3.3. OEZ ist berechtigt, Personen, die durch ihr Verhalten den reibungslosen Ablauf einer Veranstaltung bzw. die reibungslose Leistungserbringung durch OEZ stören, von der Teilnahme an ihren Veranstaltungen bzw. von der Inanspruchnahme ihrer Leistungen auszuschließen.

In diesem Fall besteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Refundierung geleisteter Zahlungen. Ein noch nicht entrichtetes Entgelt ist dennoch zu zahlen.

 

4. Entgelt und Zahlung

 

4.1. Soweit vertraglich keine anderen Zahlungsmodalitäten vereinbart sind, ist der Vertragspartner zur Entrichtung des vereinbarten Entgelts im Vorhinein verpflichtet. Alle Zahlungen sind bei Rechnungslegung ohne Abzug fällig.

Das vereinbarte Entgelt versteht sich – soweit nicht Abweichendes vereinbart ist – zuzüglich Umsatzsteuer und allfälligen besonderen Kosten und Barauslagen von OEZ.

Bei Verzug schuldet der Vertragspartner Verzugszinsen von 9 % über dem Basiszinssatz pro Jahr. zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- Inkasso- und Anwaltskosten zu ersetzen.

 

4.2. OEZ akzeptiert nur die im Rahmen des Bestellvorgangs dem Vertragspartner angebotenen Zahlungsmittel.

OEZ ist berechtigt, die Rechnung an die vom Vertragspartner bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse zu senden.

 

4.3. Zur Aufrechnung ist der Vertragspartner nur berechtigt, sofern und soweit seine Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit stehen und rechtskräftig festgestellt oder von OEZ anerkannt sind.

 

4.4. Soweit nicht vertraglich Abweichendes vereinbart ist, hat der Vertragspartner das Entgelt auch dann (zur Gänze) zu leisten, wenn er die bestellte Leistung nicht oder nicht zur Gänze in Anspruch nehmen kann (zB wenn ihm die Teilnahme an einer Veranstaltung nicht möglich ist).

Eine Stornierung durch den Vertragspartner ist somit nur möglich, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

 

5. Haftung

 

5.1. OEZ erbringt Beratungs- und Fortbildungsleistungen, bei denen ein bestimmter Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis grundsätzlich nicht als vereinbart gilt. Es besteht daher auch keine Gewährleistungspflicht für ein bestimmtes Resultat oder die Erfüllung bestimmter Erwartungen des Vertragspartners.

 

5.2. Schadenersatzansprüche des Vertragspartners bestehen nur bei von OEZ grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden. Der Ersatz von Folgeschäden oder entgangenen Gewinns ist ausgeschlossen.

Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden.

 

6. Nutzungs- und Urheberrechte

 

OEZ übertragt keine Nutzungs- und Urheberrechte an den im Rahmen der Leistung erstellten Unterlagen, Konzepten, Entwürfen und sonstigen Materialien. Derartige Rechte gehen daher auch nicht mit Zahlung des Entgelts auf den Vertragspartner über. Insbesondere die Verbreitung, Vervielfältigung und Zurverfügungstellung solcher Materialien ist daher dem Vertragspartner – auch in bearbeiteter Form oder in Auszügen – nicht gestattet.

Sie dürfen daher auch nicht für andere Seminare oder ähnliche Leistungen verwendet, überarbeitet, umgeschrieben oder in anderer Weise verändert oder angepasst werden.

Ein Ton- und/oder Videomitschnitt von Veranstaltungen, Coachings oder anderen Leistungen von OEZ ist nicht zulässig.

 

7. Widerrufsrecht für Konsumenten

 

7.1. Ist der Vertragspartner Konsument, hat er das Recht, ohne Angabe von Gründen von einem Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Vertragspartner OEZ mit eindeutiger Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss informieren. Er kann dafür das zur Verfügung gestellte Muster-Rücktrittsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass der Vertragspartner die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Frist absendet.

 

7.2. Folgen des Rücktritts

Wenn der Vertragspartner von einem Vertrag zurücktritt, hat OEZ ihm alle Zahlungen sowie allfällige Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass er eine andere Art der Lieferung als die von OEZ angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Empfang der Rücktrittserklärung zurückzuzahlen.

Für diese Rückzahlung verwendet OEZ dasselbe Zahlungsmittel, das der Vertragspartner eingesetzt hat.

 

7.3. Bei Verträgen über Dienstleistungen besteht kein Rücktrittsrecht, wenn OEZ auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt und der Vertragspartner bestätigt, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Rücktrittsrecht verliert.

 

7.4. Besteht die Leistung von OEZ in der Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, hat der Vertragspartner kein Rücktrittsrecht, wenn OEZ mit ausdrücklicher Zustimmung des Vertragspartners, verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts, noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Leistung beginnt und dem Vertragspartner eine Bestätigung des geschlossenen Vertrags auf dauerhaftem Datenträger übermittelt.

 

7.5. Hat der Vertragspartner verlangt, dass OEZ während der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt, ohne dass damit ein Verzicht auf das Rücktrittsrecht verbunden war, so hat er bei Ausübung des Rücktrittsrechts einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis den von OEZ erbrachten Leistungen entspricht.

 

8. Sonstiges

 

8.1. Soweit nicht zwingende Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen, ist der Sitz von OEZ Gerichtsstand für Streitigkeiten aus allen mit OEZ abgeschlossenen Verträgen. Der Sitz von OEZ ist auch vertraglicher Erfüllungsort.

 

8.2. Änderungen eines Vertrags bedürfen stets der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.

 

8.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen.

 

8.4. Sollten einer oder mehrere Punkte dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, beeinträchtigt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Punkte und die Wirksamkeit des Vertrages in seiner Gesamtheit nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.

bottom of page